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Diese Seite befindet sich im Aufbau. Einzelne Werkzeuge sind noch unvollständig oder können Fehler enthalten. Berechnungsergebnisse bitte fachlich prüfen – eine Gewähr für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Fehler und Anregungen sind willkommen: michael.lang.lastrup@gmail.com.

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Rechner

Kennwerte und Quellen

  • Materialdatenbank: λ ist, soweit in DIN 4108-4:2020-11 tabelliert, der Bemessungswert λB; μ ist ein unterer Richtwert. Der Rechner setzt μ durchgängig am unteren Rand an – für Nachweise ist das nicht ausreichend, weil je Schichtposition der ungünstigere Wert maßgeblich sein kann. Einträge mit „· Richtwert“ kennzeichnen Stoffe, bei denen mindestens ein Kennwert nicht tabelliert ist; bei Schaumglas und Perlite ist μ eine Annahme.
  • Rechenweg: Jede Schicht zeigt ihren Widerstand, die Summe wird offen dargestellt. Eingaben werden tolerant geparst (Komma und Punkt) und auf plausible Werte geprüft; ungültige Eingaben führen zu einem Hinweis statt zu einer Zahl.
  • Teilen-Link: Der Zustand liegt ausschließlich im URL-Fragment. Es gibt keine Query-Parameter und keine Server-Roundtrips.
  • Quellenverzeichnis: Ausgabe, Stand und Prüfstatus der verwendeten Quellen – auch der Normen, deren Volltext noch fehlt.

Grenzen und offene Punkte

  • Der Volltext der DIN EN ISO 6946:2018-03 + Berichtigung 1:2023-04 liegt nicht vor. Formel und Übergangswiderstände sind umgesetzt; die Aussage ist auf der Rechnerseite als „Volltext nicht geprüft“ und im Quellenverzeichnis als „Volltext fehlt“ gekennzeichnet.
  • Das Glaser-Verfahren im Rechner bilanziert die Verdunstungsperiode nicht. Solange das so ist, wird das Ergebnis nicht als „Nachweis nach DIN 4108-3“ bezeichnet.
  • Für Beton, Holz und Naturstein fehlt die DIN EN ISO 10456:2010-05 als Erstquelle; diese Werte sind als Richtwert markiert.
  • Die Liste der offenen Normvolltexte steht unter Quellen und Prüfstand.

Fachliche Einordnung

Die Seite ist als Werkzeug für die tägliche Praxis gedacht: schnelle Prüfung im Termin, nachvollziehbare Darstellung im Gespräch und ein Rechenweg, der sich dokumentieren lässt. Sie ersetzt weder die Nachweisberechnung nach GModG noch die Beurteilung des Einzelfalls.

Für Bauherren und Eigentümer gibt es einen eigenen Einstieg: Für Bauherren und Eigentümer.

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